Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Entlastungsbetrag

Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1500 Euro im Jahr) zur Verfügung. Er wird ab Pflegegrad 1 gewährt und kann nur zweckgebunden eingesetzt werden zur Entlastung der pflegebedürften Angehörigen oder zur Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen bei der Gestaltung seines Alltags.

Mit dem Entlastungsbetrag finanzierte werden kann zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt (Reinigung der Wohnung, Wäschepflege) oder die Betreuung des Pflegebedürftigen. Es muss sich um ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot handeln, damit eine Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgen kann. Auch zur Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Kurzzeitpflege entstehen, kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diesen Betrag auch für grundpflegerische Leistungen, zum Beispiel Unterstützung beim Duschen oder Baden durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst einsetzten.
 

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Entlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag können Sie bei anerkannten Anbietern abrechnen. Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die Anbieter im Landkreis Schwäbisch Hall:

Liste der Angebote zur Betreuung und Entlastung im Landkreis Schwäbisch Hall

Stand: August 2023