Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Entlastungsbetrag

Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1572 Euro im Jahr) zur Verfügung. Er wird ab Pflegegrad 1 gewährt und kann nur zweckgebunden eingesetzt werden zur Entlastung der pflegebedürften Angehörigen oder zur Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen bei der Gestaltung seines Alltags.

Weitere Informationen

Ehrenamtliche Einzelhelfende

Seit dem 01.01.2025 ist es in Baden-Württemberg möglich, dass Entlastungsleistungen auch durch Helfer aus der Nachbarschaft oder dem eigenen Freundes- und Bekanntenkreis erbracht und bei der Pflegekasse abgerechnet werden.

Nähere Informationen und die erforderlichen Abrechnungsformulare hierzu finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
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