Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Pflegeheim

Wenn häusliche oder teilstationäre Hilfeangebote nicht mehr zur Versorgung des Pflegebedürftigen ausreichen, ist ein Umzug ins Pflegeheim oft eine gute Lösung. Pflegeheime bieten für pflegebedürftige Menschen eine umfassende Pflege und Versorgung an.

Die Bewohner werden rund um die Uhr betreut, d.h. neben der Pflege ist auch die Betreuung und Aktivierung und die Verpflegung gewährleistet.

Für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist eine Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Dann beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Pflegekosten. Zu den reinen Pflegekosten addieren sich noch Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selber tragen müssen. Falls dies nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, besteht die Möglichkeit, bei den örtlich zuständigen Sozialämtern finanzielle Unterstützung – die sogenannte Hilfe zur Pflege – zu beantragen.

 

Wenn Sie Fragen zur Finanzierung der Kosten des Pflegeheims haben, können Sie sich jederzeit an den Pflegestützpunkt im Landkreis Schwäbisch Hall wenden. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern 0791/755-7888 und 07951/492-5555 oder per E-Mail an info(@)psp-sha.de.

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Weitere Informationen

Pflegekosten im Heim

Die Pflegekassen beteiligen sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegegrad an den reinen Pflegekosten im Heim. Zudem ist seit Januar der Anteil begrenzt, den Pflegebedürftige und deren Angehörige übernehmen müssen. Je länger man im Heim lebt, desto geringer fällt dieser sogenannte Eigenanteil an den Pflegekosten aus. Details können Sie der nachfolgenden Übersicht über die Leistungen der Pflegeversichung entnehmen.

Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung