Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

Schriftgröße
Navigation

Intensivpflege

Wenn ein Patient nach einem Klinikaufenthalt außerklinische Intensivpflege benötigt, kann dies in der eigenen Häuslichkeit durch einen ambulanten Intensivpflegedienst oder in speziellen Wohn- und Pflegeangeboten für intensivpflichtige Patienten sichergestellt werden.

Einen Anspruch auf häusliche Intensivpflege haben alle Menschen, deren medizinische Diagnosen eine eindeutige Notwendigkeit einer 24-stündigen Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal erfordert, da sonst zu jeder Zeit lebensbedrohliche Ereignisse zu befürchten sind. Zum Beispiel sind dies Beatmungspatienten oder Patienten mit einem Luftröhrenschnitt (Tracheostoma), die nicht in der Lage sind, sich selber abzusaugen und bei denen eine hohe Aspirationsgefahr besteht.

Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkassen. Da diese Leistungen für die Krankenkassen, bedingt durch den hohen Personalaufwand sehr kostenintensiv ist, werden die Anspruchsvoraussetzungen genau geprüft. In den meisten Fällen ist dadurch eine Einzelverhandlung mit den Kostenträgern notwendig.

Wenn die räumlichen Gegebenheiten für die Intensivpflege im eigenen Zuhause ungeeignet sind oder die Patienten selber oder ihre Angehörige die psychische Belastung nicht tragen können, kann diese auch in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung, z.B. einer Beatmungsstation eines Pflegeheims oder in einer dafür ausgerichteten Wohngemeinschaft mit entsprechend qualifiziertem Fachpersonal erfolgen. In den Wohngemeinschaften können die Bewohner soweit möglich ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen, behalten ihre Lebensqualität und bekommen gleichzeitig die Sicherheit einer qualitativ hochwertigen Rundumversorgung.
 

 

Listenansicht

Kachelansicht

Weitere Informationen