Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Hilfsmittel

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt oder leihweise überlassen werden können. Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent zuzahlen, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.

Wenn Sie Fragen zum Thema Hilfsmittel oder allgemein zu Pflege und Unterstützung im Alltag haben, können Sie sich jederzeit an die Beraterinnen des Pflegestützpunktes wenden. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummer 0791/755-7888 und 07951/492-5555 oder per E-Mail an info(@)psp-sha.de.

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