Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Zum Beispiel während eines Erholungsurlaubes der pflegenden Angehörigen, in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Im Kalenderjahr stehen 1.612 € für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung. Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Diese Ansprüche gelten für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Hilfsmittel oder allgemein zu Pflege und Unterstützung im Alltag haben, können Sie sich jederzeit an die Beraterinnen des Pflegestützpunktes wenden. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummer 0791/755-7888 und 07951/492-5555 oder per E-Mail an info(@)psp-sha.de.

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