Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Leistungen der Pflegeversicherung

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihren Alltag nicht selbständig bewältigen können, haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wer pflegebedürftig wird, muss zunächst einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). In der Regel bei einem Hausbesuch beurteilt der Gutachter oder die Gutachterin, bei welchen Tätigkeiten und in welchem Umfang der Pflegebedürftige Hilfe benötigt. Das Ergebnis der Begutachtung wird den Versicherten schriftlich von der Pflegekasse mitgeteilt. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, je nachdem wie stark die Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten ist. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, ergibt sich aus dem Pflegegrad. Im Vorfeld einer Antragstellung kann eine ausführliche Beratung sinnvoll und hilfreich sein. Die Beraterinnen des Pflegestützpunkts stehen hierfür bereit und unterstützen auch beim Ausfüllen der Antragsformulare.

 

Wenn Sie Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades oder den Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie sich jederzeit an den Pflegestützpunkt im Landkreis Schwäbisch Hall wenden. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern 0791/755-7888 und 07951/492-5555 oder per E-Mail an info(@)psp-sha.de.

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