Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

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Bewohner von Pflegeheimen werden finanziell entlastet

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Besonders die langjährigen Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims sollen finanziell entlastet werden. Aber auch Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, können teils höhere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Im Einzelfall informiert und berät der Pflegestützpunkt im Landkreis über die geänderten Möglichkeiten der Finanzierung von Pflege.

Die Pflege im Heim wird seit Jahren immer teurer. Zu den Pflegeheimkosten zahlt die Pflegeversicherung einen festen Zuschuss. Den Rest zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selber. Derzeit liegt dieser Eigenanteil für die Pflegeheimkosten bundesweit im Schnitt bei monatlich 2125 Euro. Ab 1. Januar 2022 soll der Eigenanteil für die reine Pflege sinken: Je länger Pflege im Heim benötigt wird, desto höher wird der Eigenanteil reduziert (siehe Infokasten). Wer länger als vier Jahre im Heim lebt und bisher einen Eigenanteil an den Pflegekosten in Höhe 2000 Euro monatlich selbst zu tragen hatte, muss sich dann mit nur noch 600 Euro beteiligen (Reduzierung um 70 Prozent). Bei Pflegebedürftigen, die noch kein Jahr im Heim leben, fällt diese Entlastung im obigen Beispiel geringer aus: Hier reduziert sich der Eigenanteil lediglich um 5 % auf dann 1900 Euro.
Bei der finanziellen Entlastung geht es allerdings nur um die Kosten für die Pflege. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen weiterhin komplett selbst bezahlt werden.

Die neue Pflegereform sieht auch finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Ab dem 1. Januar 2022 werden die Beträge für Pflegesachleistungen um fünf Prozent und die Beträge für Kurzzeitpflege um zehn Prozent erhöht. Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.

Wer Fragen zu den Änderungen der Leistungen der Pflegeversicherung hat, kann sich jederzeit an den Pflegestützpunkt im Landkreis Schwäbisch Hall wenden. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern 0791/755-7888 und 07951/492-5555 oder per E-Mail an info(@)psp-sha.de.

 

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